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Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)

vorläufige Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG a.F.1
und nach § 13b Absatz 2a ErbStG a.F.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Januar 2017

Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2464; BStBl I S. 1202) ist rückwirkend am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Es besteht somit kein Anlass mehr, Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sowie Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG a.F. und nach § 13b Absatz 2a ErbStG a.F. im Hinblick auf die durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - (BStBl 2015 II S. 50 = SIS 15 00 45) angeordnete Neuregelungsverpflichtung vorläufig durchzuführen.

Die gleich lautenden Erlasse vom 5. November 2015 (BStBl I S. 788 = SIS 15 23 90) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


1 ErbStG in der bis zur Änderung durch das Gesetz vom 4. November 2016 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2464; BStBl I S. 1202)


Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
3-S 0338/69

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
37/34 - S 0338-1/4

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
S 0338-4/2001-2

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
33-S 0338/12#01#04

Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
S 0338-1/2014-1/2015-13-2

Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
S0338-2012/007-51

Hessisches Ministerium der Finanzen
S 0338 A - 018 - II 11

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
S 0338-00000-2012/003

Niedersächsisches Finanzministerium
S 3700 - 41 - 35 1
S 0338 - 16 - 33 11

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
S 0338 - 26 - V A 2

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
S 0338 A - 10-004 - 446

Saarland
Ministerium für Finanzen und Europa
S 0338-1#036

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
31-S 0338/37/61-2016/27758

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
44 - S 0338 - 25

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
S 0338-013/11

Thüringer Finanzministerium
S 0338 A – 18

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