Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gem. Art. 26 Abs. 5 bis 7 DBA-Schweiz
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz
Bundesministerium der Finanzen 26. Juli 2022, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10030 :002 (DOK 2022/0767049)
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 11. August 1971, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2010 (BGBl. 2011 II S. 1092), haben die zuständigen Behörden die Weiterführung der Ergänzung vom 25. Oktober 2019 (BStBl I 2019 S. 1014) zur Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 (BStBl I 2017 S. 379) beschlossen:
„Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (DBA)
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA vereinbaren die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland, dass die Konsultationsvereinbarung vom 25. Oktober 2019 zur Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA bis zum 31. Dezember 2024 anwendbar ist, sofern sich die zuständigen Behörden nicht über die Weiterführung einigen.
Bern, den 15. Juli 2022 | Berlin, den 18. Juli 2022 |
Für die zuständige Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft: | Für die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland: |
Pascal Duss | Michael Wichmann» |
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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