Gewerbesteuer-Richtlinien 2009
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 - GewStR 2009)
Vom 28. April 2010 (BStBl Teil I Sondernummer 1/2010, S. 2)
Einführung
Zu § 1 GewStG
R 1.1 Steuerberechtigung
R 1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer
R 1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
R 1.4 Gewerbesteuermessbescheid
R 1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
R 1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer
R 1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
R 1.8 Zinsen
R 1.9 Anzeigepflichten
Zu § 2 GewStG
R 2.1 Gewerbebetrieb
R 2.2 Betriebsverpachtung
R 2.3 Organschaft
R 2.4 Mehrheit von Betrieben
R 2.5 Beginn der Steuerpflicht
R 2.6 Erlöschen der Steuerpflicht
R 2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel
R 2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung
R 2.9 Betriebsstätte
Zu § 2a GewStG
R 2a Arbeitsgemeinschaften
Zu § 3 GewStG
R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
R 3.7 Hochsee- und Küstenfischerei
R 3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen
Zu § 4 GewStG
R 4.1 Hebeberechtigung
Zu § 5 GewStG
R 5.1 Steuerschuldnerschaft
R 5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
R 5.3 Haftung
Zu § 7 GewStG
R 7.1 Gewerbeertrag
Zu § 8 GewStG
R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
R 8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
R 8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile (Dividenden)
R 8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
R 8.5 Spenden bei Körperschaften
R 8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
R 8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
R 8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
Zu § 9 GewStG
R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
R 9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
R 9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
R 9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Zu § 10a GewStG
R 10a.1 Gewerbeverlust
R 10a.2 Unternehmensidentität
R 10a.3 Unternehmeridentität
R 10a.4 Organschaft
Zu § 11 GewStG
R 11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen
Zu § 14 GewStG
R 14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags
Zu § 15 GewStG
R 15.1 Pauschfestsetzung
Zu § 16 GewStG
R 16.1 Hebesatz
Zu § 19 GewStG
R 19.1 Vorauszahlungen
R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
Zu § 28 GewStG
R 28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags
Zu § 29 GewStG
R 29.1 Zerlegungsmaßstab
Zu § 30 GewStG
R 30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
Zu § 31 GewStG
R 31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
Zu § 33 GewStG
R 33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
Zu § 34 GewStG
R 34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids
Zu § 35a GewStG
R 35a.1 Reisegewerbebetriebe
Zu § 35b GewStG
R 35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
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