VG Freiburg: Kurtaxen- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg nichtig
Verwaltungsgericht Freiburg 12.10.2015, Pressemitteilung
Das Gericht führte aus, die Kurtaxensatzung sei unwirksam. Die von der Gemeinde als Verbandsmitglied an den Tourismus-Zweckverband „Hochschwarzwald“ gezahlte Verbandsumlage habe sie nicht in die Kalkulation der Kurtaxe einstellen und damit als kurtaxenpflichtigen Aufwand auf die Kurgäste umlegen dürfen. Fremdenverkehrsgemeinden dürften eine Kurtaxe nämlich nur für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken „von ihnen bereitgestellten gemeindlichen“ Einrichtungen erheben. Das Gesetz gehe davon aus, dass der Abgabepflichtige sich in der Gemeinde aufhalte und „dort“ die Leistungen, Einrichtungen oder Veranstaltungen der Gemeinde in Anspruch nehme. Das setze ein Mindestmaß an Verfügungsgewalt der Gemeinde über die Einrichtung voraus. An einem solchen bestimmenden Einfluss fehle es bezüglich Einrichtungen, die nicht gemeindeeigen seien, sondern von einem aus mehreren Gemeinden gebildeten Zweckverband betrieben würden, dessen Mitglied die Gemeinde lediglich sei. Als nur eine von zahlreichen Mitgliedsgemeinden habe die Gemeinde Feldberg keinen bestimmenden Einfluss auf die Leistungen des Zweckverbandes Hochschwarzwald und der von diesem mitgegründeten „Hochschwarzwald Touristik GmbH“ (HTG). Im Übrigen sei nicht zu erkennen, zu welchem Anteil der Zweckverband und die Hochschwarzwald-Touristik GmbH kurtaxefähige Aufgaben erfüllen.
Bisher habe der Gesetzgeber nur die Kosten eines überregionalen Verkehrsverbundes ausdrücklich als kurtaxefähig eingestuft. Es sei Sache des Gesetzgebers, das Kommunalabgabengesetz entsprechend anzupassen, wenn danach auch Umlagen an sonstige Zweckverbände kurtaxefähig sein sollten.
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung sei wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unwirksam, weil sie Klinikbetriebe in gleicher Weise mit einem Übernachtungsgeld belege, wie sonstige Beherbergungsbetriebe, obwohl erhebliche strukturelle Unterschiede zwischen den einzelnen Betriebsarten bestünden. Mit dem Fremdenverkehrsbeitrag werde der Vorteil abgeschöpft, der Übernachtungsgästen durch die Möglichkeit der Nutzung der aus den Fremdenverkehrsbeiträgen finanzierten Einrichtungen der Gemeinde zu gute komme. Kliniken dürften daher nicht ungeachtet ihrer Patientenstruktur einfach „in einen Topf“ mit den klassischen Beherberungsbetrieben „geworfen“ werden. Denn eine Klinik könne etwa einen wesentlich Prozentsatz an Gästen haben, die so schwer krank seien, dass sie überhaupt keine Möglichkeit hätten, die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Eine Klinik könne etwa auch zu einem erheblichen Teil gesetzlich versicherte Patienten behandeln, die typischerweise einen geringeren Vorteil von den Fremdenverkehrsaufwendungen der Gemeinde hätten, als z.B. Patienten von Privatkliniken, die bezüglich der Klinikauswahl eine größere Wahlfreiheit hätten und für die dabei auch touristische Gesichtspunkte eine größere Rolle spielen könnten. Erst recht gelte dies im Vergleich einer Klinik zu den klassischen Beherbergungsbetrieben, wie Hotels und Pensionen, deren Gästen die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde uneingeschränkt zugute kämen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann dagegen binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera