Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zur Vorlage von steuerbehördlichen Akten an Untersuchungsausschuss
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes 31.8.2010, Lv 8/10 e.A.
- Der von einem Untersuchungsausschuss Betroffene wird durch einen Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses, der eine Beweiserhebung durch Vorlage von steuerbehördlichen Akten anordnet, nicht unmittelbar in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt.
- Zu den verfahrensrechtlichen Sicherungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einem Betroffenen gewährt, gehört in diesem Zusammenhang, dass die Finanzbehörden ihn zur beabsichtigten Herausgabe von Akten anhören und ihm eine zeitlich angemessene Gelegenheit zur Akteneinsicht und zur Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Herausgabe gewähren.
Auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes:
Urteil vom 31.8.2010 [pdf]
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„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
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Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
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Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
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„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
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Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
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Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
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Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
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Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
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G. Grisebach, Steuerberaterin
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Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
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Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
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"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera