FG Berlin-Brandenburg: Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 - Bestand weiter abgebaut
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 01/2018 vom 2.2.2018
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Bestand der anhängigen Verfahren im Jahr 2017 weiter abbauen können. Bei dem Gericht gingen 4.139 neue Verfahren ein – ein Rückgang von 6 % gegenüber dem Vorjahr mit 4.403 Eingängen. 4.465 Verfahren wurden erledigt gegenüber 4.650 Erledigungen im Vorjahr. Der Bestand zum 31.12.2017 verminderte sich damit um 339 Fälle von 4.338 Verfahren (31.12.2016) auf 3.999 Verfahren. Dies bedeutet eine Verringerung des Bestandes anhängiger Verfahren von 8 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Verfahrensdauer konnte gegenüber dem Vorjahr weiter verkürzt werden. Während die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Klagen 15,7 Monate im Jahr 2017 betrug (2016: 16,10 Monate), belief sie sich bei den Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz auf 4 Monate.
Die positive Entwicklung der Geschäftslage ist auch dem Umstand zu verdanken, dass alle Senate erstmals seit mehreren Jahren wieder vollständig besetzt waren. So konnte eine seit längerem vakante Vorsitzendenstelle im Juni 2017 nachbesetzt werden. Zudem ist die Leitung des Hauses im Oktober 2017 durch die Nachbesetzung der seit etwa einem Jahr unbesetzten Stelle des Vizepräsidenten verstärkt worden.
Im bundesweiten Vergleich belegt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg bei der Erledigungsleistung pro Richter-Arbeitskraft den Spitzenplatz. Nach den zuletzt für das Jahr 2016 ermittelten Zahlen wurden pro Kopf im Durchschnitt 119,90 Verfahren erledigt. Zum Vergleich: Der Mittelwert an allen 20 bundesdeutschen Finanzgerichten lag 2016 bei 98,02 Verfahren pro Richter-Arbeitskraft.
Das gemeinsame Finanzgericht der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Cottbus besteht seit nunmehr 11 Jahren und ist für Streitigkeiten im Steuer-, Zoll-, Kindergeld- sowie Investitionszulagenrecht der beiden Länder Berlin und Brandenburg zuständig und besteht derzeit aus 14 Senaten. Bei mündlichen Verhandlungen wirken neben den drei Berufsrichtern eines Senats stets zwei Bürger als ehrenamtliche Richter mit. Insgesamt sind zurzeit 44 Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie 250 ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg tätig.
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