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Am 27.2.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Düsseldorf

FG Düsseldorf, Aktuelle Entscheidungen vom 27.02.2024

  • 15 K 1557/22 E
    Einkommensteuer - Der Gewinn aus einem Zwangsumtausch von ausländischen Anleihen in Par-Schuldverschreibungen ist als Veräußerung von Kapitalforderungen einkommensteuerpflichtig
  • 10 K 1404/19 F
    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Ist in einem Verfahren einer Gesellschaft wg. gesonderter und einheitlicher Feststellung des auf die Gesellschafter zu verteilenden Gewerbesteuer-Messbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m.Abs. 4 EStG) nicht die Höhe des festgestellten Gewerbesteuer-Messbetrages und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer, sondern nur deren Verteilung strittig, ermittelt sich der Streitwert auf der Grundlage der Summe der beantragten Mehr- bzw. Minderbeträge zugunsten einzelner Gesellschafter am Gewerbesteuer-Messbetrag - ohne Saldierung oder Addition der korrespondierenden Minder- oder Mehrbeträge der übrigen Gesellschafter
  • 8 K 2364/19 G
    Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags - Zu den Kriterien für die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften
  • 8 K 14/22 H(L)
    Haftung (Lohnsteuer) - Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ist es unschädlich, wenn Mitarbeiter aus ruhenden Arbeitsverhältnissen des jeweiligen Konzernunternehmens nicht einbezogen werden
  • 8 K 11/22 H(L)
    Haftung (Lohnsteuer) - Die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer setzt die ausnahmslose Einbeziehung aller, seit einem Jahr oder länger in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer voraus
  • 8 K 9/22 H(L)
    Haftung (Lohnsteuer) - Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens ist der abstrakte Ausschluss von Mitarbeitergruppen unschädlich, wenn die Konzerngesellschaft keine von diesem abstrakten Ausschluss betroffene Arbeitnehmer beschäftigt.
  • 6 K 2095/22 K,G,F
    Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbetrags, gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer - Bei der Anwendung der sog. Sanierungsklausel bei der Übertragung von Anteilen an Kleinbetrieben ist der Verweis in § 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 2 KStG auf die Lohnsummenregelung dahin auszulegen, dass der Steuerpflichtige dieses Erfordernis nicht erfüllen kann und damit auf einen anders gearteten Nachweis des Erhalts der wesentlichen Betriebsstrukturen zu verweisen ist.
  • 4 K 2875/19 VBi
    Biersteuer - Keine Biersteuer auf von einem Hobbybrauer hergestellten Bier, das dieser unentgeltlich zum Probieren anbietet

Newsletter März 2024 des FG Düsseldorf (pdf, 405,2 kB)

Quelle: www.fg-duesseldorf.nrw.de

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

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    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

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    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

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    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

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    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

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    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

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    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

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    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

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