FG Düsseldorf: Vorabentscheidungsersuchen zum Antidumpingzoll auf Schuhe
Finanzgericht Düsseldorf 3. Mai 2016, Pressemitteilung
Das Finanzgericht Düsseldorf bezweifelt die Gültigkeit der Verordnung vom 17. Februar 2016 und hat diese Frage mit Beschluss vom 20. April 2016 (4 K 1099/14 Z) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt.
Die Kommission stellte im Jahr 2005 fest, dass Schuhe aus der VR China und Vietnam zu unangemessen niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Im Rahmen einer Dumpinguntersuchung ermittelte sie den angemessenen Preis aufgrund der Inlandsverkaufspreise Brasiliens. Auf dieser Basis setzte der Rat der Europäischen Union einen Antidumpingzoll fest, der bis zum 31. März 2011 galt. Bereits 2005 hatten chinesische und vietnamesische Schuhproduzenten bei der Kommission beantragt, wie Hersteller in Marktwirtschaftsländern behandelt zu werden und individuelle Antidumpingzollsätze zahlen zu dürfen. Diese Anträge bearbeitete die Kommission jedoch nicht.
Dagegen klagten einige Hersteller und erhielten mit Urteilen des EuGH vom 2. Februar 2012 (C-249/10 P) und vom 15. Dezember 2012 (C-247/10 P) Recht. Die den Antidumpingzoll einführenden Verordnungen seien aufgrund der Nichtberücksichtigung ihrer Anträge ungültig. Die Urteile wirkten allerdings nur zwischen den Parteien der beiden Klageverfahren.
In der Folgezeit klagten Einführer von Schuhen auf Erstattung gezahlten Antidumpingzolls. Mit Urteil vom 4. Februar 2016 (C-659/13 und C-34/14), das gegenüber jedermann wirkt, wiederholte der EuGH seine Rechtsauffassung. Grundsätzlich sei der Antidumpingzoll auf Schuhe zu Recht eingeführt worden. Das gelte jedoch nicht in Bezug auf Hersteller, deren Anträge auf Marktwirtschaftsbehandlung unberücksichtigt geblieben sind. Die Kommission beabsichtigt nun, nachträglich individuelle Antidumpingzollsätze zu bestimmen. Dazu forderte sie die Zollbehörden mit der Verordnung vom 17. Februar 2016 auf, ihr sämtliche Erstattungsanträge vorzulegen, um sie selbst prüfen und über die unbearbeiteten Anträge der ausführenden Hersteller entscheiden zu können. Zugleich untersagte sie den Zollbehörden, Erstattungen vorzunehmen.
Auf die Klage eines Einführers von Schuhen hin hat das Finanzgericht Düsseldorf den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Das Gericht hat Zweifel am Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Verordnung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Verordnung eine Maßnahme mit echter Rückwirkung vorbereitet werden soll. Zudem vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Kommission keine Kompetenz zur Durchführung von Erstattungsverfahren besitze. Diese liege vielmehr bei den nationalen Zollbehörden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat das Klageverfahren ausgesetzt. Nach Bekanntgabe der Vorabentscheidung des EuGH wird es das Verfahren – unter Zugrundelegung der Vorabentscheidung – fortführen. „Der Ausgang des Verfahrens hat erhebliche Bedeutung nicht nur für die betroffene Branche, sondern generell für die Reparatur von Verfahrensfehlern beim Erlass von Antidumpingzoll-Verordnungen“, erläuterte der Berichterstatter des zuständigen Zollsenats, Herr Stephan Alexander.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera