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Am 2.9.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster

Finanzgericht Münster 2. September 2024

Folgende Entscheidungen wurden am 2.9.2024 veröffentlicht:

  • 6 K 564/19 G,F
    Einkommensteuer / Umwandlung – Ist im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen?
  • 13 K 1857/22 F
    Einkommensteuer – Führt die Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zum Übergang des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 7 Satz 2 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2023 anzuwendenden Fassung?
  • 4 K 342/21 E
    Einkommensteuer – Sind erhaltene Versicherungsleistungen um die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsberatungskosten zu kürzen, sodass die Rechtsberatungskosten trotz des Abzugsverbots des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG im Ergebnis als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind?

Quelle: www.fg-muenster.nrw.de

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