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Bundestag: 5.429 Arbeitgeberprüfungen in Niedersachsen und Bremen

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 13.3.2023 (hib 178/2023)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr in Niedersachsen und Bremen 5.429 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der Prüfungen gegenüber 2021 (4.652) gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5311) hervor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzte nach Angaben der Regierung im Jahr 2022 Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund rund 1,9 Millionen Euro in Niedersachsen und rund 570.000 Euro in Bremen fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr rund 2,8 Millionen Euro in Niedersachsen und rund 429.000 Euro in Bremen betragen.

Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gaststättengewerbe, im Beherbergungsgewerbe, im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt. Die Zahl der in den operativen Einheiten der FKS tätigen Mitarbeiter wird mit 692 in Niedersachsen und mit 158 in Bremen angegeben. In der Vorbemerkung zur Antwort würdigt die Regierung die Arbeit der FKS, die „durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht“ habe.

 

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