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Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige
Finanzämter haben „zwischen den Jahren“ geöffnet

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung 73/2022 vom 21.12.2022

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 30. Dezember nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Die große Mehrheit in Brandenburg sind ehrliche und pünktlich zahlende Steuerpflichtige. Sie können darauf vertrauen, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Alles andere wäre ungerecht. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände vorrübergehend nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter fast wie gewohnt zu den folgenden Zeiten zu erreichen, ebenso die Service- und Informationsstelle in Finsterwalde:

Dienstag, 27.12.2022

8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch, 28.12.2022

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag, 29.12.2022

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag vor Silvester, 30.12.2022

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Service- und Informationsstellen in Fürstenwalde und Pritzwalk sowie die Vor-Ort-Stellen in Neuruppin und Perleberg bleiben in der Woche vom 27. Dezember bis zum 30. Dezember 2022 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Generell gilt: Besucherinnen und Besucher müssen für den Besuch einer der Service- und Informationsstellen der Finanzämter vorab keine Termine mehr vereinbaren. Für Termine mit anderen Stellen im Finanzamt sind vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.

Brandenburgs Finanzministerium verweist ferner darauf, dass Vordrucke wie bisher auch nicht abgeholt werden müssen, sondern auf der Seite www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden können.

Das Finanzministerium empfiehlt, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten des Online-Finanzamtes ELSTER unter www.elster.de oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie unter: finanzamt.brandenburg.de

Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden – Zwischen Weihnachten und Neujahr leiten die Finanzämter in Hamburg keine belastenden Maßnahmen ein

Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Pressemitteilung vom 15.12.2022

Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist in der Hamburger Steuerverwaltung eine schon mehr als 20 Jahre bestehende Tradition, die auch in diesem Jahr fortgeführt wird. Rund um die Festtage wird dort – wo dies möglich ist – von belastenden Maßnahmen abgesehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter werden in dieser Zeit weitgehend auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Steuerverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen. Fällige Steuern sind jedoch pünktlich zu entrichten. ​​​​​​​

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Zwischen den Tagen setzen wir die gute und bewährte Praxis des Weihnachtsfriedens auch in diesem Jahr fort. Eine Tradition wie diese, die im Übrigen zu keinen Steuerausfällen führt, trägt zu einem möglichst guten Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Verwaltung bei und ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit unserer Finanzverwaltung. Daneben bleiben die Möglichkeiten von Stundungen und anderen Steuerhilfen wegen der Energiekrise bestehen. Informationen dazu erteilen die zuständigen Finanzämter gerne.“

Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

Niedersächsisches Finanzministerium, Presseinformationen vom 16.12.2022

Die niedersächsischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen verzichten, die die Bürgerinnen und Bürger als besonders belastend empfinden könnten.

In der kommenden Woche werden die Finanzämter grundsätzlich keine Außenprüfungen ankündigen oder durchführen und keine strafrechtlichen Vorladungen und Mitteilungen übersenden. Hiervon werden sie im Einzelfall nur dann abweichen, wenn eine oder mehrere dieser Maßnahmen aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, unvermeidlich sind.

Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden die Finanzämter auch weiterhin rückständige Steuerforderungen anmahnen und vollstrecken. Steuerbescheide werden sie ebenfalls weiterhin bekannt geben, um die Auszahlung von Steuererstattungen nicht zu verzögern.

"Der Weihnachtsfrieden soll dazu beitragen, dass alle die Weihnachtsfeiertage unbeschwert genießen können. Gerade in diesem Jahr halte ich die Möglichkeit, eine Woche inne zu halten und zur Ruhe zu kommen, für wichtig", so der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.

Besinnliche Zeit: Rheinland-pfälzische Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 15.12.2022

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter setzen die Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen in der Zeit vom 23. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 aus. Damit sollen die Steuerzahlenden während der Weihnachtsfeierlichkeiten keine be-lastenden Nachrichten ihrer Finanzämter erhalten.

„Hinter uns allen liegt ein herausforderndes Jahr, das von großen Unsicherheiten geprägt war. Mit den Weihnachtsfeierlichkeiten beginnt nun eine Zeit, die für viele Menschen einige Tage Ruhe im Kreis ihrer Lieben ermöglicht. Vor diesem Hintergrund und aufgrund langjähriger Tradition setzen die Finanzämter in unserem Land auch in diesem Jahr einen ‚Weihnachtsfrieden‘ um. Damit sollen die Steuerzahlenden in der Zeit zwischen den Jahren von Verwaltungsakten der Steuerverwaltung entlastet werden“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Eine Ausnahme bilden die maschinell erstellten Steuerbescheide und Mitteilungen. „Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin zeitnah von Steuererstattung profitieren. Würden die Verwaltungsabläufe verzögert werden, könnte das Auswirkungen auf die Planung vieler Menschen für das kommende Jahr haben. Das gilt es, zu vermeiden“, schließt die Ministerin.

Die Regelung kann in Ausnahmefällen ausgesetzt werden, wenn ein schnelles Handeln der Finanzverwaltung notwendig ist, um Steuerausfälle zu vermeiden.

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