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Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer 2021 um 49,8 % gegenüber 2020 gestiegen

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 166 vom 13. April 2022

Im Jahr 2021 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 526,4 Millionen Euro Luftverkehrsteuer – auch bekannt als Flugticketsteuer – an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus dieser Steuer gegenüber dem Vorjahr um 175,0 Millionen Euro beziehungsweise 49,8 % gestiegen, betrugen aber noch immer weniger als die Hälfte (-55,7 %) der Einnahmen des Vorkrisenjahres 2019.

Beförderte Fluggäste aufgrund steuerpflichtiger Rechtsvorgänge

in Millionen

  202120202019
Jan 0,526 5,697 5,935
Feb 0,457 5,867 6,151
März 0,761 2,514 7,366
April 0,777 0,067 8,283
Mai 1,337 0,148 8,79
Juni 2,288 0,643 9,243
Juli 4,39 2,345 9,947
Aug 4,561 2,47 9,239
Sept 4,462 1,937 9,415
Okt 4,926 1,593 9,004
Nov 3,154 0,63 6,524
Dez 3,083 0,862 6,74

Auch wenn sich die Nachfrage nach Flugreisen 2021 wieder leicht erholte, blieb die Zahl der beförderten Fluggäste, für die Luftverkehrsteuer anfiel, noch deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019. 2021 fiel für 30,7 Millionen Fluggäste Luftverkehrsteuer an. Das waren 24,0 % mehr als 2020, aber 68,2 % weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Die Luftverkehrsteuer gilt für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten.

Methodische Hinweise:

Die Luftverkehrsteuer gilt für Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten, und entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden ist die Steuer von den Luftverkehrsunternehmen bis zum 10. und fällig wird sie am 20. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Entstehung. Die Zahl der Fluggäste, die auf diese Weise ermittelt wird, unterscheidet sich von der Zahl der Fluggäste aus der Luftverkehrsstatistik unter anderem deswegen, weil diese auch die nur in Deutschland umsteigenden Fluggäste erfasst, für die jedoch keine Luftverkehrsteuer anfällt.

Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Flugentfernung. 2021 betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 12,88 Euro pro Flugticket, auf Mittelstrecken 32,62 Euro und auf Langstrecken 58,73 Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle, www.destatis.de

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