Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Anträge auf Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab sofort gestellt werden

Land- und Forstwirtschaft kann teils mit Steuererstattungen aus der Einkommensteuer rechnen

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 1.4.2020

Durch eine neue Regelung kann die Einkommensteuer auf Gewinne von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft durch eine Steuerermäßigung an die Gewinnsituation innerhalb eines dreijährigen Betrachtungszeitraums angepasst werden.

„Damit werden im Ergebnis Schwankungen beim Steuersatz ausgeglichen, wenn die Ernte in einem dieser Jahre sehr schlecht und in anderen Jahren deutlich besser ausfällt. Das hilft damit auch gegen die Unwägbarkeiten des Klimawandels”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.

Die Gewinne von Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft schwanken über mehrere Jahre teils stark, weil die Ernten von äußeren Umständen wie Wetter- und Klimabedingungen abhängen. Im Einkommensteuerrecht kann jetzt das schlechtere Ergebnis beispielsweise durch Frost- oder Dürreschäden mit dem besseren Ergebnis einer guten Ernte ausgeglichen werden. „Wer ohne diese Glättung in den vergangenen drei Jahren teils einen überdurchschnittlichen Steuersatz bezahlt hat, könnte damit jetzt vom Finanzamt Steuern erstattet bekommen. Die neue Regelung kann schon jetzt rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2016 genutzt werden”, erklärte Sitzmann.

Begünstigt von der Vorschrift sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Einzelunternehmen und Gesellschafterinnen und Gesellschafter von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Personengesellschaften. Wer die Regelung nutzen will, stellt einen Antrag beim örtlichen Finanzamt. Das Antragsformular und weitere Informationen zu der Tarifermäßigung sind auf den Internetseiten der Finanzämter abrufbar.

Antragsformular 2016

Antragsformular 2019

Hintergrundinformationen

Im vergangenen Jahr wurde die Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Forst- und Landwirtschaft im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Die Europäische Kommission hat nun hierzu ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Die Regelung ist damit zum 30. Januar 2020 rückwirkend in Kraft getreten. 

Die Betrachtungszeiträume sind gesetzlich festgelegt. Die Tarifermäßigung kann daher für die Veranlagungszeiträumen 2016 (für die Jahre 2014 bis 2016), 2019 (für die Jahre 2017 bis 2019) und 2022 (für die Jahre 2020 bis 2022) beantragt werden. Die Vorschrift ist zeitlich befristet und letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2022 anwendbar. Die Tarifermäßigung wird nur auf Antrag angewandt.

Weitere Informationen gibt es in diesem Merkblatt:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E1073541366/finanzaemter/Formulare/Einkommensteuer/Forstwirtschaft/Infos/EStG%20%C2%A7%2032c%20Merkblatt.pdf

Füracker: Fairere Besteuerung für Land- und Forstwirte in Kraft
EU-Kommission gibt Zustimmung für neue Regelung zur Tarifermäßigung
Anträge nach §32c EStG können ab sofort beim Finanzamt gestellt werden

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 065 vom 30.3.2020

„Mit der Zustimmung der EU-Kommission konnte eine Erleichterung in der Einkommensteuer für Land- und Forstwirte nun in Kraft treten“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Die Tarifermäßigung ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung in aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren. Starken Gewinnschwankungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe kann so auch bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen werden. „Gerade in der jetzigen schwierigen Zeit ist das eine kleine zusätzliche Erleichterung für unsere Land- und Forstwirte “, so Füracker weiter.

Die Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz umfasst einen Betrachtungszeitraum von drei Veranlagungsjahren. Eine Beantragung ist ab sofort erstmals für den Zeitraum 2014 bis 2016 möglich. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.

Einen Antrag nimmt das zuständige Finanzamt entgegen. Das entsprechende Formular ist auf den Internetseiten der bayerischen Finanzverwaltung abrufbar.

Weiterführende Links:

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Kraft getreten
Anträge können ab jetzt gestellt werden

Niedersächsisches Finanzministerium, Presseinformation vom 30.3.2020

Nachdem die EU-Kommission die Ende des letzten Jahres durch Bundesgesetz eingeführte Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gebilligt hat, ist diese Regelung zum 30.01.2020 in Kraft getreten. Die Regelung ermöglicht eine ausgeglichene durchschnittliche Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren mit stark schwankenden Ergebnissen. So können Land- und Forstwirte die steuerlichen Verpflichtungen besser ausgleichen, die sich aufgrund der zunehmenden Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Verbindung mit den spürbaren Folgen des globalen Klimawandels ergeben. Darüber hinaus kann die Tarifermäßigung vor den aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einen Beitrag zur Sicherung der Liquidität leisten. Die Tarifermäßigung kann sich ergeben, wenn die tatsächlichen Steuerbelastungen in den verschiedenen Veranlagungszeiträumen im Betrachtungszeitraum unterschiedlich hoch sind.

Die Betrachtungszeiträume betreffen jeweils drei Jahre und umfassen die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022. Die Tarifermäßigung kann erstmals im Einkommensteuerbescheid 2016 für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016 gewährt werden. Eine weitere Ermäßigung kann dann wieder für die Veranlagungsjahre 2017 bis 2019 mit dem Einkommensteuerbescheid 2019 gewährt werden.

Die Tarifermäßigung wird auf Antrag beim zuständigen Finanzamt gewährt. Das Antragsformular zur Tarifermäßigung finden Sie auch unter:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/einkommensteuer/allgemein/einkommensteuer-67707.html

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR